Sie möchten Anteile, ein Unternehmen, eine Immobilie oder Leistungen erwerben – ohne dass die Gegenseite weiß, wer dahintersteht? Wir sprechen in Ihrem Auftrag einen vorher definierten Dritten an, verhandeln und führen das Geschäft treuhänderisch für Sie durch. Ihr Treuhänder kann in Deutschland, Großbritannien, den USA oder Hongkong sitzen. Rechtlich begleitet von einer Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.
Sobald die Gegenseite weiß, wer kaufen will, ändert sich alles: der Preis, die Bereitschaft, die Konditionen. Ein Treuhandauftrag trennt Ihr Interesse von Ihrer Person.
Ein bekannter Wettbewerber, Investor oder Konzern zahlt oft deutlich mehr – nur weil er erkannt wird. Wir treten neutral auf.
Belegschaft, Kunden, Mitgesellschafter und Markt erfahren nichts von Ihren Plänen, solange Sie es nicht wollen.
Scheitert die Verhandlung, ist Ihr Name nie gefallen. Sie können später erneut – oder auf anderem Weg – ansetzen.
Ein Treuhandauftrag ist überall dort sinnvoll, wo Ihr Name im Weg steht – beim Kaufen, beim Beziehen von Leistungen, beim Sondieren. Typische Situationen:
Zwischen Firma A und der Geschäftsleitung von Firma B ist das Verhältnis „sauer“ geworden. A braucht die Produkte oder Services von B aber weiterhin. Wir beziehen sie in eigenem Namen und geben sie an A weiter – ohne neue Konfrontation, sofern keine vertraglichen Verbote entgegenstehen.
Ein Unternehmen will seinen Standort erweitern. Wüsste der Nachbar, wer kaufen will, würde sich der Preis vervielfachen. Wir verhandeln als neutraler Käufer.
Ein Mitgesellschafter will aussteigen – aber nie an Sie verkaufen. Wir erwerben den Anteil treuhänderisch, der Verkäufer erfährt nicht, wer dahintersteht.
Sie möchten Anteile an einem Wettbewerber, dessen Produkte beziehen oder seine Verkaufsbereitschaft ausloten – ohne dass er von Ihrem Interesse erfährt.
Vor einer Markteinführung sichern wir Marken, Domains oder Namensrechte, ohne Ihr Vorhaben zu verraten – und ohne dass ein bekannter Name den Preis treibt.
Ist der Inhaber eines Familienunternehmens grundsätzlich verkaufsbereit? Wir sondieren unverbindlich. Erst wenn es ernst wird, entscheiden Sie, ob Sie sich zeigen.
Ein Kunstwerk, ein Oldtimer, eine Sammlung – im Besitz von jemandem, mit dem Sie zerstritten sind. Wir kaufen in eigenem Namen, Sie erhalten das Objekt.
Sie wollen verkaufen, aber Belegschaft, Kunden und Markt sollen es nicht vorzeitig erfahren. Wir sprechen Interessenten an, ohne Ihren Namen zu nennen.
Sie möchten Forderungen gegen ein Unternehmen oder eine Person erwerben, ohne dass Schuldner oder Gläubiger wissen, wer wirtschaftlich dahintersteht.
Klar geregelt, schriftlich fixiert, anwaltlich begleitet.

Sie beschreiben Ziel, Gegenüber und Rahmen – gern zunächst ohne Ihren Namen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags auf dem von Ihnen gewünschten Weg.
Wir legen Zielobjekt, Preisrahmen, Verhandlungsspielraum, Offenlegungsgrenzen und Honorar schriftlich fest. Ihre Identität wird einmalig geprüft und bleibt bei der begleitenden Kanzlei unter beruflicher Verschwiegenheit.
Wir kontaktieren das Unternehmen, den Gesellschafter oder Eigentümer im eigenen Namen bzw. über eine Treuhandgesellschaft – ohne Hinweis auf Sie.
Wir verhandeln innerhalb des vereinbarten Rahmens und berichten Ihnen laufend. Jede verbindliche Zusage erfolgt nur nach Ihrer Freigabe.
Der Erwerb erfolgt treuhänderisch für Sie. Danach halten wir für Sie, übertragen auf Sie oder Ihre Gesellschaft – oder lösen die Treuhand zu einem späteren Zeitpunkt auf. Sie entscheiden, ob und wann Ihr Name erscheint.
Gegenüber dem Dritten tritt eine Treuhand- bzw. Nominee-Gesellschaft auf. Wo sie sitzt, wählen wir passend zu Geschäft, Gegenüber und Ihren Zielen.

GmbH als Treuhänderin – naheliegend bei deutschen Gesellschaftsanteilen, Immobilien und Vertragspartnern.
Limited mit Sitz in England – international anerkannt, schnell handlungsfähig.
LLC – flexibel, diskret im Auftreten, ideal für Erwerbe mit US- oder internationalem Bezug.
Limited in Hongkong – der Zugang für Geschäfte mit Asien-Bezug.
Überall dort, wo der Name des Käufers den Preis oder den Ausgang beeinflusst.
GmbH-, UG- und KG-Anteile, Pakete von Mitgesellschaftern, Nachfolgesituationen.
Nicht börsennotierte Aktien, Beteiligungspakete, Minderheitsanteile – bei börsennotierten Werten unterhalb der Meldeschwellen.
Komplette Unternehmen, Geschäftsbereiche, Marken, Domains, Patente.
Arrondierungen, Nachbargrundstücke, Objekte, bei denen ein bekannter Käufer den Preis treiben würde.
Bezug von Leistungen eines Anbieters, mit dem Sie selbst nicht (mehr) direkt arbeiten wollen oder können.
Verkaufsbereitschaft ausloten, bevor Sie sich zeigen – oder umgekehrt Käufer ansprechen, ohne dass bekannt wird, dass Sie verkaufen.
Wir versprechen nur, was rechtlich trägt. Genau das macht den Treuhandauftrag belastbar.
Vollständig diskret. Die Gegenseite verhandelt mit uns bzw. der Treuhandgesellschaft. Ihr Name fällt nur, wenn und wann Sie es freigeben.
Diskret. Es gibt keine Veröffentlichung, keine Pressemitteilung, keine Nennung in Unterlagen der Gegenseite.
Nicht anonym. Nach dem Geldwäschegesetz müssen wir Sie als Auftraggeber identifizieren. Hält die Treuhandgesellschaft Gesellschaftsanteile, sind Sie in der Regel als wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister zu melden – einsehbar nur für Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse.
Ab den gesetzlichen Stimmrechtsschwellen (3 %, 5 %, 10 % …) bestehen Meldepflichten, die den tatsächlichen Auftraggeber benennen. Unterhalb davon ist ein verdecktes Vorgehen möglich.
Wir übernehmen keine Aufträge zur Verschleierung von Vermögen, zur Umgehung von Sanktionen oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.
Die Geschäftsführung hinter dieser Website, unterstützt durch das PAN21-Netzwerk und – bei rechtlichen Schritten – durch eine Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.
Nein. Für die erste Einschätzung genügt eine E-Mail-Adresse. Die Identifizierung erfolgt erst, wenn ein Mandat erteilt wird.
In Deutschland, Großbritannien, den USA oder Hongkong. Wir empfehlen die Rechtsordnung, die am besten zu Zielobjekt und Gegenüber passt.
In der Regel eine Mandatsgebühr zum Start sowie ein Erfolgshonorar, abhängig vom Transaktionsvolumen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Kosten entstehen.
Jederzeit. Sie bestimmen, ob Ihr Name vor Abschluss, beim Abschluss, später oder nie offengelegt wird – im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.
Dann ist Ihr Name nie gefallen. Der Treuhandvertrag endet, ein Erfolgshonorar fällt nicht an.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (TLS). Name und Telefon sind freiwillig – eine E-Mail-Adresse genügt.